Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit.
Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Geltungsbereich
Die DAIA GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website daiagmbh.de.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen des BFSG teilweise vereinbar. Sie orientiert sich an den Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie an der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte erfüllen die Anforderungen derzeit noch nicht vollständig:
- Einzelne animierte Textbänder verfügen noch nicht über eine Möglichkeit zum Anhalten der Bewegung (WCAG 2.2.2).
- Bei einzelnen Beschriftungen und Platzhaltertexten in Formularen wird das Kontrastverhältnis von 4,5:1 knapp unterschritten (WCAG 1.4.3).
- Für einzelne dekorative Grafiken werden Alternativtexte derzeit noch ergänzt (WCAG 1.1.1).
Wir arbeiten an der Behebung dieser Punkte und aktualisieren diese Erklärung nach jeder Anpassung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im August 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.
DAIA GmbHDornbergstraße 21, 81673 München
Telefon: +49 179 1581187
E-Mail: verwaltung@daiagmbh.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)Magdeburg
marktueberwachung-barrierefreiheit.de
Stand: August 2026
