Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit.
Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Geltungsbereich
Die DAIA GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website daiagmbh.de.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen des BFSG teilweise vereinbar. Sie orientiert sich an den Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie an der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Punkte erfüllen die Anforderungen derzeit noch nicht. Die Angaben beruhen auf einer Prüfung der Startseite im Oktober 2026.
- Sprachauszeichnung — Die Seiten sind technisch noch nicht als deutschsprachig ausgezeichnet. Screenreader können die Inhalte dadurch mit falscher Aussprache wiedergeben (WCAG 3.1.1).
- Bewegte Textbänder — Die laufenden Schriftzüge lassen sich nicht über ein Bedienelement anhalten (WCAG 2.2.2).
- Kontrast von Platzhaltertexten — In Formularfeldern erreichen die grauen Platzhaltertexte ein Kontrastverhältnis von rund 3,0:1 und unterschreiten damit die geforderten 4,5:1 (WCAG 1.4.3). Die dauerhaft sichtbaren Feldbeschriftungen darüber erfüllen die Anforderung mit rund 5,4:1; die Felder bleiben dadurch auch ohne Platzhaltertext verständlich.
- Überschriftenstruktur — Auf einzelnen Seiten ist mehr als eine Überschrift der ersten Ebene ausgezeichnet, wodurch die Gliederung für Screenreader uneindeutig wird (WCAG 1.3.1).
Wir arbeiten an der Behebung dieser Punkte und aktualisieren diese Erklärung nach jeder Anpassung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im August 2026 erstellt und zuletzt im Oktober 2026 überprüft. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.
DAIA GmbHKarl-Schmid-Straße 14, 81829 München
Telefon: +49 179 1581187
E-Mail: verwaltung@daiagmbh.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen — Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
mlbf-barrierefrei.de
Stand: Oktober 2026
